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Batteriegesetz

 

Batteriegesetz

Batterieverordnung

Hinweise gemäß § 18 Batteriegesetz: Batterien können nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückgegeben werden. Sie können die Batterien an uns, wie in der Anbieterkennzeichung bzw. im Impressum angegeben, zurückschicken.

Der Endverbraucher (im Gesetz: "Endnutzer") ist zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet.

Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne (§ 17 Abs. 1 Batteriegesetz) hat folgende Bedeutung: Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Die chemischen Zeichen der Metalle (§ 17 Abs. 3 Batteriegesetz) haben folgende Bedeutung: "Hg" bedeutet Quecksilber (Hydrargyrum), "Cd" bedeutet Cadmium und "Pb" bedeutet Blei (Plumbum).